Maikammer: Straßen „Am Kropsbach“ und „Am Heiligenberg“ sollen ab November ausgebaut werden

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Der Ortsgemeinderat Maikammer hat in seiner Sitzung dem Straßenausbau der Straßen „Am Kropsbach“ und „Am Heiligenberg“ in Pflasterbauweise und vom Ausbauquerschnitt von Haus zu Haus, d.h. ohne Gehwege, zugestimmt. Dieser Ausbau hat sich in vielen Gemeindestraßen bewährt. Verwendet werden soll das Pflaster wie in der oberen Marktstraße. Im Zuge der Baumaßnahme wird der Mischwasserkanal in geschlossener Bauweise, d.h. mit Schlauchliner saniert werden. Gänzlich erneuert wird die Trinkwasserleitung. Die Leitungen und die Straße sind über 40 Jahre alt und stark erneuerungsbedürftig. Als Beginn der Bauarbeiten ist Mitte November vorgesehen. Die Arbeiten sollen in der Ratssitzung Anfang November beauftragt werden. Veranschlagt sind 6 Monate Bauzeit.

Die Hebesätze für die Hundesteuer, den Tourismusbeitrag und den Wirtschaftswegebeitrag wurden für 2023 in unveränderter Höhe beschlossen. Aufgrund einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch das Land RLP, mit einer drastischen Erhöhung der Nivellierungssätze für die Grundsteuer A (von 300 v.H. auf 345 vH), Grundsteuer B (von 365 v.H. auf 465 v.H.) und die Gewerbesteuer (von 330 v.H. auf 345 v.H.) werden die Kommunen gezwungen, ihre Steuerhebesätze anzuheben. Dies deshalb, da die Nivellierungssätze die Berechnungsgrundlage für die Verbands- und Kreisumlagen sind.

Bleibt die Ortsgemeinde mit ihren Hebesätzen unter dem Niveau der neuen Nivellierungssätze, hat dies zur Folge, dass die Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Kreis aus Steuereinnahmen, die tatsächlich (wegen der niedrigeren Hebesätzen) nicht vorhanden sind, gezahlt werden müssen. Auf der Basis der Steuereinnahmen 2022 wären dies eine um rd. 159 Tsd. Euro höhere Umlagebelastung. Weiterhin hätte dies zur Folge, dass Finanzzuweisungen des Landes nicht beansprucht werden könnten. Bei unausgeglichenem Haushalt würden die Kommunalaufsicht die Ortsgemeinde auffordern, die Hebesätze anzupassen. Ansonsten wird diese keine Haushaltsgenehmigung erteilen. Ortsbürgermeister Karl Schäfer wies darauf hin, dass der Ergebnishaushalt 2022 mit einem Überschuss von gerade einmal rd. 33 Tsd. Euro ausgeglichen werden konnte.

Bei zu erwartenden erheblichen Mehrkosten im Energiebereich, trotz einer Optimierung der Straßenbeleuchtung mit Energieeinsparungen, wird ein Haushaltsausgleich 2023, ohne Anpassung der Hebesätze, nur schwer möglich sein. Des Weiteren müsse bedacht werden, dass die neuen Nivellierungssätze bereits bei der Steuerkraftberechnung 2023 zugrunde gelegt werden. Dies hat eine Erhöhung der Berechnungsgrundlagen für die VG- und Kreisumlage für den Haushalt 2023 zur Folge; die neuen Steuerhebesätze hingegen wirken aber erst ab 2023. Für die CDU-Fraktion signalisierte Michael Ziegler „schweren Herzens Zustimmung“ zu der notwendigen Anpassung der Hebesätze. „Ohne diese wird der kommunale Gestaltungsspielraum sehr stark eingeschränkt werden. Es bleibt uns keine andere Wahl, um unsere öffentlichen Einrichtungen für unsere Bürger weiter betreiben zu können. Wir werden zu einer Anpassung gezwungen“, so Ziegler. Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig eine Anpassung der Grundsteuer A auf 356 v.H., der Grundsteuer B auf 470 v.H. und der Gewerbesteuer auf 398 v.H. Weiterhin beschlossen wurde eine Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld,- Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde. Die Anpassung hat nur formellen Charakter und keine Auswirkung auf die Höhe der Beiträge.

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