Widmung zahlreicher Gemeindestraßen, Parkplätze und Fußwege

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Burrweiler – dnb – Im Zusammenhang mit der Einführung und Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau ist es erforderlich, alle gemeindlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Parkplätze und Fußwege) zu widmen und für den öffentlichen Verkehr freizugeben. Der Gemeinderat beschloss die Widmung für folgende Straßen:

Am Geisweg, Am Gewannenpfad, Breitwiesenstraße – Gehwege, Im Immengarten, Mönchstraße, Waldstraße, Weinstraße – Gehwege.

Gewidmet wurden auch die Fußwege Im Schloßgarten, Im oberen Talacker, Im Talacker beim Brunnenhäusel sowie Fußweg Pferdswegel.

Zu widmen waren auch noch die Parkplätze Raiffeisenstraße, Schloßstraße, Weinstraße/in der Schloßgasse sowie St.-Anna-Straße.

Alle anderen Straßen befinden sich im historischen gewachsenen Ortsgebiet, sind bereits gewidmet oder sind als Kreis- oder Landstraßen nicht in der Trägerschaft der Gemeinde – wie die Böchinger Straße (K 57), die Hauptstraße (K 58), die Weinstraße und die Umgehungsstraßen von Hainfeld bis zur Böchinger Straße (L 507) sowie die Umgehungsstraße ab Böchinger Straße bis nach Gleisweiler (L 519).

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