Start zum 1. April 2026
Nach einer vierwöchigen Testphase geht sie nun in wenigen Tagen auch in der Verbandsgemeinde Edenkoben an den Start: die Bezahlkarte für alle Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und nicht erwerbstätig sind.
Wie das funktioniert?
Die Karte sieht aus wie eine EC-Karte. Mit der Bezahlkarte kann monatlich ein bestimmter Betrag abgehoben werden. Grundsätzlich stehen dem Haushaltsvorstand 130 Euro und jeder weiteren Person in der Bedarfsgemeinschaft 50 Euro zu, maximal jedoch bis zur Höhe des jeweils notwendigen persönlichen Bedarfs.
Die Geflüchteten können nun eigenverantwortlich und frei über ihre Geldmittel und ihre persönlichen Bedürfnisse entscheiden. Nicht möglich sind hingegen Überweisungen ins Ausland oder Online-Shopping. Und nur in Ausnahmefällen werden Überweisungen mit der Bezahlkarten ermöglicht – transparent macht dies eine sogenannte „Whitelist“, die gemeinsam mit weiteren Kommunen geführt wird.
Die Bezahlkarte wird vom Asylamt der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben ausgegeben und über ein behördeninternes System verwaltet. Dabei umfasst die Verwaltung insbesondere das Anlegen der Karten, das Sperren und Entsperren (z. B. bei mehrfach falscher PIN-Eingabe), die Ausstellung von Ersatzkarten bei Verlust sowie die Freigabe von Überweisungen.
Unabhängig davon steht den Asylbewerbern eine App zur Verfügung, die sie eigenverantwortlich nutzen können, etwa um ihren Kontostand einzusehen oder Überweisungen zu beantragen.
Bislang, so das Asylamt, wurde die Bezahlkarte weitgehend offen aufgenommen, kleinere technische und organisatorische Aufgabenstellungen konnten reibungslos umgesetzt werden. Auch dank der engen Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler, die im Rahmen ihrer Rolle als Pilotkommune, bei Fragen unterstützend zur Seite stand.
So nutzt nun auch die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben die landesweit einheitlichen Standards bei der Leistungserbringung, verringert den Verwaltungsaufwand und stellt sicher, dass Leistungen im Kreisgebiet verbleiben und nicht ins Ausland transferiert werden.
Ein rechtssicheres, diskriminierungsfreies und verwaltungseffizientes Asylbewerberleistungsgesetz wird nun umgesetzt.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben






