Bitte Landkreis Südliche Weinstraße als Empfänger bei Überweisungen angeben

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Viele haben es sicher schon in ihrem Online-Banking oder in der Bank-Filiale gesehen: Ab sofort prüfen die Sparkassen und Banken in Deutschland bei jeder Überweisung, ob der Empfängername und die IBAN zusammenpassen. Auch Zahlungen an den Landkreis Südliche Weinstraße sind von der Neuregelung betroffen. Die Kämmerei des Landkreises bittet daher alle, die Gebühren eines Bescheides oder Rechnungen an den Kreis SÜW begleichen, den Empfänger korrekt anzugeben, mit „Landkreis Südliche Weinstraße“. Auch die Abfallgebühren, die der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße erhebt, sind an den Empfänger „Landkreis Südliche Weinstraße“ mit der Kontonummer DE58 5485 0010 0000 0018 34 zu richten.

Wer den Empfängernamen nicht mit „Landkreis Südliche Weinstraße“ angibt, bekommt seitens des Geldinstituts eine entsprechende Rückmeldung, dass da etwas nicht stimmt. Das betrifft auch Daueraufträge, die schon in der Vergangenheit angelegt wurden und bisher geräuschlos „durchgingen“. Wer hingegen ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet hat, muss nichts ändern.

Die Bankverbindungen des Landkreises Südliche Weinstraße bestehen wie gehabt fort. Sparkasse Südpfalz, IBAN: DE07 5485 0010 0000 0105 12, VR Bank Südpfalz, IBAN: DE45 5486 2500 0000 7861 79 und VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau, IBAN: DE51 5489 1300 0063 1708 01.

Die Neuregelung zur Empfängerüberprüfung, auf Englisch Verification of Payee, soll gegen Betrug absichern und gilt deutschlandweit seit dem 5. Oktober.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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