Jugendhilfeausschuss legt sich bei Prioritätenliste zum Sonderprogramm Kita-Bau fest

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Die Landesregierung hat Ende vergangenen Jahres ein Sonderprogramm angekündigt, das bauliche Maßnahmen auch zum Erhalt von Kita-Plätzen finanziell unterstützen soll. Für das Jahr 2023 sollen fünf Millionen Euro, für das Jahr 2024 landesweit 35 Millionen Euro bereitstehen.

„Wir haben die jeweiligen Kita-Träger im Landkreis Südliche Weinstraße gebeten zu prüfen, ob diese Fördermittel, die parallel zu anderen Programmen möglich sind, in Anspruch genommen werden können“, berichtete Georg Kern, der fürs Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Das Land verlangt vom Jugendamt als örtlichem Träger der Jugendhilfe bis 15. April eine Liste an förderfähigen Maßnahmen und eine Priorisierung dieser Projekte. Der Jugendhilfeausschuss befürwortete die bis zum Abend der Sitzung eingegangenen 13 Anträge und ermächtigte das Jugendamt, diese Liste beim Land einzureichen und gegebenenfalls vorab weiter anzupassen, sollten sich bis zum Abgabeschluss beim Land noch Veränderungen ergeben.

14 Einrichtungen stehen nun auf der finalen Liste. Die Höhe der bei jedem Förderantrag voraussichtlich zu erreichenden Landesmittel hat das Jugendamt SÜW bei der Priorisierung der Projekte als ausschlaggebendes Kriterium angelegt.

Bei den Projekten, die für eine Förderung vorgeschlagen werden, handelt es sich um Baumaßnahmen, die zum Teil bereits seit mehreren Jahren von den jeweiligen Trägern vorbereitet werden und die sich nun zusätzlich um die Mittel aus dem „Sondertopf“ bemühen.

Die Fristen waren knapp, wie Vertreter des Jugendamts in der Sitzung berichteten: Mit Datum vom 6. Februar hat das Ministerium für Bildung die entsprechende Förderrichtlinie vorgelegt, die am 23. Februar im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am Folgetag in Kraft trat. Aus der Verwaltungsvorschrift geht hervor, dass Förderanträge über die zuständigen Jugendämter zu den Antragsstichtagen 15. April und 15. Juli einzureichen sind.

Das Jugendamt SÜW hatte die Verwaltungsstellen und Kita-Träger deswegen bereits vorab darüber informiert, dass diese Verwaltungsvorschrift angekündigt worden sei und daher Anträge bei der Kreisverwaltung bis 1. März vorgelegt werden sollen, da diese danach innerhalb der Kreisverwaltung noch zu prüfen sein würden.

Denn die Baukostenprüfstelle der Kreisverwaltung und die Kommunalaufsicht mussten neben dem Jugendamt ebenfalls alle Anträge beurteilen und prüfen. Weitere Anträge, die bis zum 1. Juni beim Kreisjugendamt eingehen, werden mit der nächsten
Möglichkeit zum 15. Juli an das Land Rheinland-Pfalz weitergereicht.

Die Prioritätenliste für den Stichtag 15. April wurde vom Jugendhilfeausschuss einhellig befürwortet und wird dem Land Rheinland-Pfalz mit den Antragsunterlagen nun fristgemäß vorgelegt. Folgende 14 Kindertagesstätten stehen auf der Liste:

Kommunale Kita „Die Nussknacker“ Hochstadt, katholische Kita „St. Michael“ Insheim, katholische Kita „St. Elisabeth“ Kirrweiler, katholische Kita „St. Peter und Paul“ Edesheim, katholische Kita „St. Josef“ Offenbach, protestantische Kita „Sonnenkäfer“ Oberotterbach, protestantische Kita „Arche Noah“ Frankweiler, protestantische Kita „Unterm Regenbogen“ Annweiler, kommunale Kita „St. Sebastian“ Roschbach, kommunale Kita „Abenteuerland“ Maikammer, katholische Kita „St. Georg“ Venningen, kommunale Kita „Waldgeister“ Pleisweiler-Oberhofen, protestantische Kita „Villa Regenbogen“ Rinnthal und kommunale Kita „Kugelstern“ Edenkoben.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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