Erleichterungen für Sportvereine bei Vergabe von Aufträgen und Umsetzung von Bauvorhaben

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Gute Neuigkeiten für Sportvereine: Sie haben es künftig leichter, Aufträge zu vergeben und Bauprojekte umzusetzen.

Durch eine Gesetzesnovelle des Landes Rheinland-Pfalz wurde die Zuwendungsbetragsgrenze der sogenannten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von 100.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben.

Bei Aufträgen bis zu diesem Wert können Sportvereine ein vereinfachtes Vergabeverfahren
(wettbewerbsoffenes Verfahren) durchführen. Aufträge mit einem Auftragswert unter 3000 Euro (ohne Umsatzsteuer) können direkt vergeben werden.

Die Anhebung der Zuwendungsbetragsgrenze erfolgt nach Angaben der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zum einen vor dem Hintergrund allgemeiner Preissteigerungen.

Zum anderen sollen künftig nur noch Förderungen mit einem gewissen Volumen den stetig erweiterten Formalanforderungen des Vergaberechts unterstellt werden.

Zuwendungen vom Land im Bereich Sportanlagenförderung werden gewährt für notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für diverse Sanierungen von Sportanlagen.

Mehr zum Thema gibt es unter https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-kommunalen-bereich/sportanlagenfoerderung

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