Kosten für Mittagessen an SÜW-Ganztagsschulen werden neu geregelt

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Eltern zahlen ab dem kommenden Schuljahr 4,20 Euro je Mitttagessen, das ihr Kind an einer Ganztagsschule des Landkreises Südliche Weinstraße serviert bekommt. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Außerdem hat das höchste SÜW-Gremium entschieden, dass der Eigenanteil für das Essen ab übernächstem Schuljahr (2024/25) individuell für jede Schule neu festgelegt werden wird. Dabei werden neben den Lebensmittelpreisen und den Ausschreibungsergebnissen auch Anforderungen des Landesrechnungshofes eine Rolle spielen.

Blick zurück: Mehrere Caterer, die Schulen in SÜW mit Mittagessen beliefern, hatten zuletzt Anträge auf Preiserhöhungen bei der Kreisverwaltung gestellt. Denn zum Zeitpunkt der jüngsten Ausschreibung seien die seitdem erheblich gestiegenen Lebensmittelkosten nicht absehbar gewesen, so die Argumentation der liefernden Firmen. So hat sich zum Beispiel der Preis für ein Schul-Mittagessen von Goldbergs Kochschule, das am Schulstandort Bad Bergzabern serviert wird, von 4,86 Euro auf 5,45 Euro brutto erhöht.

Künftig individuelle Preise je nach Schule
Der von den Eltern zu tragende Kostenanteil je Essen beträgt an allen Landkreis-Schulen aktuell 4 Euro. Vom Landesrechnungshof wurde bereits 2021, zwar nicht in Bezug auf SÜW, aber auf andere Kommunen, die Berechnung der Elternbeiträge für die Ganztagsschule-Verpflegung bemängelt und gefordert, dass sich diese an den konkreten Gesamtkosten der einzelnen Schule orientieren müssen.

Künftig wird folglich für jede Schule individuell berechnet werden müssen, wie viel ein Schulessen für die Eltern kostet. In diese Berechnung werden die vom Caterer in Rechnung gestellten Kosten, die Aufwendungen für die Küchenausstattung, Kosten für Abrechnungssysteme, Energie und Wasserverbrauch sowie die Personalkosten einfließen. Bis zu 5,15 Euro je Essen können laut Landesrechnungshof angemessen sein.

An den Schulen in Trägerschaft des Landkreises SÜW wird der von den Eltern zu tragenden Eigenanteil je Essen also zunächst von aktuell 4 Euro auf 4,20 Euro an allen Schulen angehoben. Übernächstes Schuljahr muss die Mittagsverpflegung ohnehin neu und europaweit ausgeschrieben werden. Dabei wird dann die Eigenbeteiligung je Essen wie vom Landesrechnungshof gefordert individuell festgelegt werden.

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