Stadtverwaltung Landau informiert: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz noch bis 28. Februar online möglich

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Wie fast alle Kommunen in Rheinland-Pfalz hat die Stadt Landau die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung vor einiger Zeit dem Landesamt für Umwelt übertragen. Dieses stellt gerade einen rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplan auf und bietet den Bürgerinnen und Bürgern noch bis 28. Februar die Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform des Landes online an der Aufstellung zu beteiligen. Dabei haben Interessierte die Möglichkeit unter www.umgebungslaerm.rlp.de unter anderem den Lärmaktionsplan sowie die aktuelle Lärmkartierung für die Stadt Landau inklusive geplanter und bereits umgesetzter Schutzmaßnahmen einzusehen, zu kommentieren und weitere Vorschläge für die Lärmminderung einzubringen.

„Im Lärmaktionsplan der Stadt Landau von 2019, der jetzt in den Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz überführt werden soll, hat die Stadtverwaltung zahlreiche Maßnahmen zum Lärmschutz festgehalten, die teilweise auch schon umgesetzt wurden – dazu gehören zum Beispiel der Einbau von Flüsterasphalt im Marienring und in der Rheinstraße, die aktuelle Umbaumaßnahme an der Schlösselkreuzung und die Sanierung der Arzheimer Hauptstraße“, erklärt Verkehrsdezernent Lukas Hartmann. Auch der Ausbau des ÖPNV und die Neukonzeption der Innenstadtmobilität sollen zur Lärmreduktion in Landau beitragen.

Zum Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz: Die wesentliche Aufgabe von Lärmaktionsplänen ist die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Eine weitere Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm zu schützen.

Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.

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