Alte Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen auf neue rechtliche Grundlagen gestellt

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Burrweiler – dnb – Die Gemeinde Burrweiler hat die seit März 2007 bestehende Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen zum 1. Januar 2022 auf neue rechtliche Grundlagen gestellt. Wie bisher gilt der gesamte Ort als Abrechnungsgebiet. Wochenendhausgebiet und Gewerbegebiet sind durch Wirtschaftswege erschlossen und werden der Satzung nicht zugeordnet. Die Abrechnung erfolgt jährlich nach den tatsächlichen Investitionen; der Gemeindeanteil beträgt 30 Prozent. Berechnet wird die Fläche der an Straßen, Wegen, Plätzen, selbständigen Fuß- und Radwegen, selbständigen Parkflächen und Grünanlagen liegenden Grundstücke sowie Hintergrundstücken bis zu einer Tiefe von 40 Metern. Die bisherige Satzung sah eine Tiefe von 50 Metern vor.

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