Wegen steigender Inzidenzzahlen: Stadt Landau erlässt Allgemeinverfügung zur Rücknahme von Lockerungen – Neue Regeln ab Donnerstag, 22. April – Außengastronomie muss wieder schließen – Stadt und Kreis fordern Aussetzen der Ausgangssperre vom Land Rheinland-Pfalz

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Die Inzidenzwerte im Land Rheinland-Pfalz steigen – so auch in der Stadt Landau. Die südpfälzische Metropole weist nun seit drei Tagen einen Wert von über 100 auf und muss laut der Vorgaben aus Mainz aus diesem Grund reagieren. Mit Wirkung zum Donnerstag, 22. April, 0 Uhr tritt eine Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen in Kraft.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch bedauert diesen notwendigen Schritt und bittet die Landauerinnen und Landauer darum, trotzdem den Einzelhandel und die Gastronomie im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen, etwa durch „Terminshopping“ und Abhol- bzw. Lieferdienste. Gleichzeitig appelliert er an die Bevölkerung, sich besonders vorsichtig zu verhalten und die Möglichkeit des „Testens für alle“ in Anspruch zu nehmen, um bei der Pandemiebekämpfung zu helfen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer(!) Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahre außer Betracht bleiben. Bisher darf man sich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands im öffentlichen Raum aufhalten, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgerechnet werden. 

Das Terminshopping bleibt, jedoch nur noch für Personen eines Hausstands mit Maskenpflicht, Kontakterfassung und Personenbegrenzung.

Die Außengastronomie, die bisher für Gäste mit negativem Corona-Test oder Impfnachweis geöffnet war, muss vorläufig wieder schließen.

Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten ist nur noch im Freien und alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Geschäfte, etwa für Lebensmittel, müssen spätestens ab 21 Uhr schließen.

Zwischen 21 und 6 Uhr darf beispielsweise an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden.

Museen, Ausstellungen und Galerien bleiben geschlossen.

Friseure bleiben nur offen, wenn die Einhaltung der Maskenpflicht gewährleistet ist.

Teil der Vorgaben des Landes für Ü100-Kommunen ist auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ob diese kommt, ist u.a. aufgrund von verschiedenen kommunalen Einwänden aber noch nicht sicher. 

Auch die Stadt Landau hat gemeinsam mit dem Landkreis Südliche Weinstraße das Land Rheinland-Pfalz angeschrieben und ihre kritische Haltung zum Thema Ausgangssperre zum Ausdruck gebracht. „Wir halten es für wichtig, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, so OB Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt in dem Schreiben. Beide verweisen auch auf den jüngsten Gerichtsentscheid in Mainz, der die dortige Ausgangssperre „gekippt“ hat. Aus ihrer Sicht besteht hier ein erhebliches Prozess- und damit Kostenrisiko auch für die Kommunen.

Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.

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