Landkreis informiert zu Wohnmobilstellplätzen in Dierbach

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Aufgrund widersprüchlicher Darstellungen in der Presse, äußert sich der Landkreis Südliche Weinstraße in eigener Mitteilung zu den illegal abgestellten Wohnmobilen in Dierbach beziehungsweise zu der geplanten Erweiterung des Standortes.

„Mir ist es wichtig, alles rechtlich Mögliche zu tun, um den im Landkreis angesiedelten Unternehmen, Winzern und Landwirten durch die Corona-Krise zu helfen. Der Wohnmobil-Tourismus an der Südlichen Weinstraße floriert und diese Entwicklung begrüße ich sehr – dort wo es möglich und rechtlich zulässig ist“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Es sei grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, dass viele Winzer Wohnmobil-Abstellplätze anbieten würden. Aber dennoch seien eben rechtliche Vorgaben zu beachten. „Es besteht eine baurechtliche Genehmigungspflichtigkeit und jeder Einzelfall muss selbstverständlich geprüft werden“.

Im Außenbereich von Dierbach war eine große Stellfläche für Wohnmobile bauaufsichtlich genehmigt worden, da nach erfolgreichem Zielabweichungsverfahren, einer Änderung der Flächennutzungsplanung und Erstellung eines Bebauungsplanes die rechtlichen Grundlagen geschaffen wurden.

„Die genehmigte Fläche ist aber nun ausgeschöpft, so dass nur eine erneute Abfolge der genannten Verfahrensschritte es der Bauaufsichtsbehörde ermöglichen würde, eine Genehmigung für eine Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes zu erteilen. Eine bauplanungsrechtliche Privilegierung im Sinne des Baugesetzbuches – wie beispielsweise für landwirtschaftliche Betriebe – ist für Wohnmobilstellplätze nicht gegeben. Das Baurecht gibt unserer Baubehörde keine Option, bauplanungsrechtlich unzulässige Vorhaben temporär zuzulassen“, informiert der Landrat.

Die Ortsgemeinde Dierbach steht der illegalen Erweiterung und der Übernutzung des genehmigten Bestandes keineswegs positiv gegenüber, wie Ortsbürgermeister Manfred Huckle gegenüber der Kreisverwaltung betont. Ein Beschluss des Ortsgemeinderates bezüglich einer Erweiterung, wie von der RHEINPFALZ berichtet, sei nicht gefasst worden. „Auf eine Anfrage und Bitte an den Gemeinderat hat man sich während einer Ratssitzung ‚nur‘ darüber verständigt, eine E-Mail an die Kreisverwaltung zu schicken, in welcher man darum bittet, während Corona temporär eine höhere Anzahl von Wohnmobilen zu dulden. Grundlage unserer Verständigung waren auch Aufrufe des Tourismusbüro und der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, nach Möglichkeit weitere Wohnmobilstellplätze wegen des großen touristischen Andrangs, dort wo möglich bereitzustellen. Die Bitte hatte keinen direkten Bezug auf den Stellplatz, sondern hatte sich auf den Wohnmobiltourismus in der gesamten Südpfalz bezogen“, betont der Ortschef.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), als obere Bauaufsichtsbehörde, hatte auf eine Anfrage der Kreisverwaltung im Oktober 2020 bezüglich der Duldung von abgestellten Wohnmobilen im Außenbereich und Lockerungen bei der Außenbestuhlung, unmissverständlich geäußert, dass eine Baugenehmigungsfreiheit für Wohnmobilstellplätze nicht gegeben sei. Beispielsweise forderte die SGD die Kreisverwaltung auch dazu auf, dass die vorgesehene Anzahl von maximal drei Wohnmobilen auf dem Stellplatz beim Sportplatz in Dörrenbach nicht überschritten werden darf. 

Auch der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) sieht eine Vergrößerung der vorhandenen Stellplatzflächen in Dierbach um mehr als das Doppelte (30 plus 40) aus verschiedenen Gründen kritisch. Der VRRN verweist zurecht auf ein Gesamtkonzept auf Kreisebene, welches sich – losgelöst von Einzelinteressen – sowohl mit möglichen geeigneten Standorten und den Auswirkungen vor Ort als auch mit einem nachhaltigen Benefit für den Wohnmobil-Tourismus an der Südlichen Weinstraße insgesamt beschäftigen sollte.
Diesem Vorschlag schließt sich auch Landrat Dietmar Seefeldt an, der dieses Thema bereits mit der Geschäftsführerin des Vereins SÜW vorbesprochen hat und es nächste Woche auf die Tagesordnung der Bürgermeisterdienstbesprechung nimmt. Er betont: „Wir müssen hier genau abwägen, wie viele Wohnmobile welchen Standorten gut tun. Auch auf den Nachbarschutz und auf eine weitere Ausuferung der sogenannten mitgezogenenen Betriebsteile bei Aussiedlungen – Gastronomie, Fremdenzimmer, Events und so weiter – müssen wir Rücksicht nehmen. Es ist immer ein Spagat, allen gerecht zu werden. Deshalb wird auch jeder Einzelfall geprüft, so Seefeldt.

Inzwischen gehen bei der Kreisverwaltung anonym verfasste Beschwerden sowie Schreiben der Nachbarn ein, die sich an die Behörde wegen der Belästigungen durch den übermäßigen Wohnmobilverkehr in Dierbach wenden.

 

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