Landtagswahl: Landeswahlleiter lehnt reine Briefwahl ab – Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen auf Briefwahl hin

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Für die in sechs Wochen stattfindende Landtagswahl wird es keine reine Briefwahl geben. Der Landeswahlleiter hat die für die jeweiligen Wahlkreise gestellten Prüfanträge der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch für die Wahlkreise 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) abgelehnt. 

„Für eine reine Briefwahl bestehen hohe verfassungsrechtliche Hürden. Das hat der Landeswahlleiter in seinem Schreiben ausgeführt“, so die Verwaltungschefs. Die aktuelle Pandemie-Lage und die bis dahin hoffentlich weiter sinkenden Zahlen rechterfertigten nicht, eine Wahl im Wahlbüro auszuschließen. 

Die Bürgermeister und Ortsvorsteher hatten die Verwaltungschefs gebeten, die Möglichkeit einer ausschließlichen Briefwahl prüfen zu lassen. Hintergrund war insbesondere die Ansteckungsgefahr für Wählerinnen und Wähler, vor allem aber für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zudem sei es in der derzeitigen Pandemielage nicht einfach, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden. „Wie werden die Entwicklung der Infektionslage jedoch beobachten und gegebenfalls nochmals reagieren“, sagen die Kommunalchefs zu.
Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Pandemiebekämpfung. Mit einer Briefwahl können die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“ Die Hygieneauflagen schreiben vor, dass sich nur eine begrenzte Personenzahl in den Wahllokalen aufhalten darf. So könnte es also auch zu vermehrten Wartezeiten kommen. 

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist. 

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz.

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