Corona-Tests für Reiserückkehrer: Abstriche auf dem Gelände des Gesundheitsamtes Landau-Südliche Weinstraße möglich

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Seit Samstag haben Reiserückkehrer aus ausländischen Risiko- und Nicht-Risikogebieten das Recht, sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise gemäß der aktualisierten Testverordnung des Bundesministerium für Gesundheit (Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) auf COVID-19 testen zu lassen. Eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten soll in dieser Woche rechtsverbindlich werden. Reiserückkehrer und Reiserückkehrerinnen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau können sich ab Mittwoch, 5. August 2020 nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem Gelände des Gesundheitsamtes Landau-Südliche Weinstraße in der Arzheimer Straße 1 in Landau testen lassen.
Die Termine werden ausschließlich über das gemeinsame Bürgerinfotelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau vergeben. Für die Testung selbst führt eine Einbahnstraßenregelung über das Gelände des Gesundheitsamtes. Die Einfahrt befindet sich vor dem Gesundheitsamt, die Ausfahrt ist auf der Rückseite des Dienstgebäudes. Die Abstriche werden in einem Zelt auf dem Anwesen erfolgen.

Hinweise für Personen in Quarantäne

Reiserückkehrer, die sich aufgrund § 19 Abs. 1 Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) in Quarantäne befinden bzw. denen eine Quarantäne vom Gesundheitsamt verhängt wurde und deren Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, können sich ebenfalls beim Gesundheitsamt testen lassen. Bitte weisen Sie während der Terminvereinbarung über das Bürgerinfotelefon unbedingt auf ihre Quarantäne hin. Das Gesundheitsamt ist sodann auf direktem Weg aufzusuchen. Die Anreise ist nur im eigenen Verkehrsmittel alleine oder mit Personen des gleichen Haushaltes gestattet. Die Testungen der Personen, die sich in Quarantäne befinden, erfolgen ausschließlich im Fahrzeug. Das Aussteigen aus dem eigenen Fahrzeug ist nicht gestattet. 

Weitere Informationen
Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, kann dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html (nationale Risikogebiete) und der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (internationale Risikogebiete) entnommen werden. Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ zu finden.
Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist ab sofort täglich (auch Samstag und Sonntag) von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.

Bürgerinnen und Bürger werden bei den Terminen gebeten, sich an die momentan gültigen Abstands- und Hygieneregeln zu halten und während des Aufenthaltes auf dem Gelände des Gesundheitsamtes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

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