Antragsverfahren Agrarförderung 2020

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e-Antrag
In den letzten Tagen wurden die Initial-Passwörter für die elektronische Antragstellung der Agrarförderung 2020 versandt. Damit erfolgt die Beantragung der Basis-, Greening- Umverteilungs- und ggf. der Junglandwirteprämie, sowie der Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen (EULLa).
Wer kein Passwort erhalten hat, in 2020 aber einen Antrag stellen möchte, wird gebeten sich mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Judith Niederer, Telefon 06341 / 940 372, Fax 06341 / 940 7 372 oder E-Mail: Judith.Niederer@suedliche-weinstrasse.de, in Verbindung zu setzen.
Personen, die in den vergangenen drei Jahren eine Förderung im Rahmen der Umstrukturierung (WMO) erhalten haben, sind verpflichtet den Antrag Agrarförderung einzureichen. Ansonsten erfolgt eine Rückforderung der Umstrukturierungsförderung! 

Der unterschriebene Datenträgerbegleitschein (DBS) muss bis zum 15. Mai 2020 der Kreisverwaltung SÜW vorliegen. Da das Kreishaus aufgrund der Corona Pandemie geschlossen ist, kann der DBS nicht persönlich abgegeben werden. Eine Übermittlung per Fax oder Mail ist möglich.
Umstrukturierungsanträge in Flurbereinigungsverfahren
Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2020

Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April 2020.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Quellflächen (Ursprungsflächen) bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen werden gefördert. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 €/ha, bzw. bei der Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung oder der Verwendung von gebrauchtem Material 6.000 €/ha. 

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 ar (durch die Vorort Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit und die Mindestzeilenbreite 2,00 m.
Erzeugern, die widerrechtlich Anpflanzungen bzw. ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen bewirtschaften, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden wip.lwk-rlp.de.
Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht der Kreisverwaltung per Fax oder Mail zu übermitteln. 

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten werden anschließend innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.

Weitere Informationen und Auskünfte sind bei Thorsten Schultz erhältlich: Telefon 06341 / 940 371, Fax 06341 / 940 7 371 oder E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2020 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2017 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 15. Mai 2020 stellen müssen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.

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