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17. Juli 2026
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Start Verbandsgemeinde Edenkoben Jugendhilfeausschuss verabschiedet erstmals Gafög-Bedarfsplan – 1000 Erstklässler haben Anspruch auf ganztägige Förderung

Jugendhilfeausschuss verabschiedet erstmals Gafög-Bedarfsplan – 1000 Erstklässler haben Anspruch auf ganztägige Förderung

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Nach den Sommerferien ist es soweit: 1033 Kinder auf dem Gebiet des Landkreises Südliche werden eingeschult! Diese „Abc-Schützen“ sind die ersten Einschulungskinder im Landkreis Südliche Weinstraße, die entsprechend der landesweiten Regelung einen Anspruch darauf haben, ganztags unterrichtet und betreut zu werden, und zwar acht Stunden lang, inklusive Unterrichtszeit und Mittagessen. Auch während der Ferien besteht für sie der Rechtsanspruch auf „Ganztag“. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises SÜW hat entsprechend in seiner jüngsten Sitzung erstmals einen „Gafög-Bedarfsplan“ beschlossen. Gafög steht für Ganztagsförderungsgesetz.

Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern, in dessen Zuständigkeit das Jugendamt liegt, sagt: „Im Mittelpunkt unserer Ganztagsförderung-Bedarfsplanung steht das Ziel, dass möglichst alle Kinder ein für sie angemessenes und ihnen förderliches Angebot von Erziehung, Bildung und Betreuung finden. Daneben sollen Eltern darin unterstützt werden, Familie und Beruf gut miteinander verbinden zu können.“

Ab August greift diese neue Regelung zunächst für alle Kinder, die in die erste Klasse kommen. Mit jedem weiteren Schuljahr wird eine weitere Klassenstufe dazukommen, für die der Rechtsanspruch greift. Ab dem Schuljahr 2029/2030 steht das Recht dann allen Grundschulkindern von Klasse 1 bis 4 zu.

Aufgaben der Schulträger
Die Träger der Grundschulen (Betreuende Grundschulen und Ganztagsschule in Angebotsform) sind auf dem Gebiet des Landkreises SÜW die Verbandsgemeinden Annweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Maikammer und Offenbach sowie die Ortsgemeinden Insheim und Klingenmünster. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist Träger der Förderschulen in Annweiler und Bad Bergzabern. Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. ist Träger der Förderschule in Herxheim. Diese Träger der Grundschulen planen die Angebote an ihren jeweiligen Schulstandorten zu Schul- und Ferienzeiten, schaffen die räumlichen und personellen Voraussetzungen, fragen den jährlichen Bedarf zur tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsanspruchs für das kommende Schuljahr ab, qualifizieren bei Bedarf Bewerberinnen und Bewerber für die Aufgabe der Betreuung und führen die Ganztagsbetreuung durch. Der Landkreis SÜW als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat laut Gesetz außerdem die Gesamtverantwortung einschließlich der Planung.

Blick zurück
Um festzustellen, wie viele Familien voraussichtlich den „Ganztag“ in Anspruch nehmen werden, hatte das Jugendamt SÜW erstmals im Herbst 2022 über die Verbandsgemeinden den Bedarf abgefragt. Gefragt wurden neben der voraussichtlichen Anzahl an Grundschulkindern ab 2026 auch die gewünschte Schulform (es gibt verschiedene, zum Beispiel die betreuende Grundschule oder die Grundschule in Angebotsform), der Zeitrahmen und Umfang der gewünschten Betreuung, ein etwaiger Bedarf an Ferienbetreuung und so weiter. Die Ergebnisse lieferten eine erste Datengrundlage. Um eine noch bessere Datengrundlage zu haben, wurde diese Umfrage im Herbst 2024 wiederholt. Das Jugendamt hat damals rund 3200 Familien aus dem Kreisgebiet direkt angeschrieben, die Rücklaufquote betrug 42,32 Prozent. Von den Familien, die teilgenommen haben, meldeten circa 65 Prozent einen Bedarf an Ganztagsbetreuung. Der Betreuungsbedarf in den Schulferien lag bei 45 bis 55 Prozent, je nachdem, ob das Betreuungsangebot kostenpflichtig wäre oder nicht.

Das umfasst der Plan
Zahlreiche Arbeitsgruppensitzung und Bedarfsplanungsgespräche später steht nun im ersten Gafög-Bedarfsplan des Landkreises SÜW für jede der 26 Grundschulen im Kriegsgebiet schwarz auf weiß, wie die Sachlage auf den Dörfern und in den Städten ist. Insgesamt können die Träger der Grundschulen auf dem Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße 677 Ganztagsplätze bei 1033 Einschulungskindern anbieten, was rund 65 Prozent entspricht. An manchen Grundschulen können für 80 Prozent der Erstklässler Angebote gemacht werden, an anderen sind es im ersten Geltungsjahr des Rechtsanspruchs etwa 50 Prozent. Der Plan hält für jede Grundschule unter anderem fest, wie hoch der angemeldete Betreuungsbedarf an welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten ist, wie viele Plätze für die Kinder der ersten Klasse (mit Rechtsanspruch) zur Verfügung stehen und wie viele Kinder der Klassen 1 bis 4 im vergangenen Schuljahr bereits Betreuung in Anspruch genommen haben. Auch die voraussichtlichen Einschulungszahlen der kommenden Schuljahre sind für jede Grundschule auf Basis von Daten des Statistischen Landesamts notiert. Der Gafög-Bedarfsplan für das Schuljahr 2026/2027 ist online abrufbar unter www.suedliche-weinstrasse.de/gafoegbedarfsplan2026.

Text und Bild: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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