Kita-Neubau in Hochstadt und Kita-Erweiterung in Venningen: Neubaugebiete wirken sich auf Bedarfsplan aus

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Das Kreisjugendamt Südliche Weinstraße ist Bedarfsplanungsbehörde und achtet insbesondere darauf, dass die Kita-Umbauten beziehungsweise Erweiterungen in den Ortsgemeinden des Landkreises SÜW umgesetzt werden, damit der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt wird, die Kinder also durchgängig sieben Stunden lang inklusive Mittagessen betreut werden.

Die Bedarfssituation in Hochstadt ist aktuell – wie in einigen Ortsgemeinden – angespannt. Derzeit gibt es dort eine Kindertagesstätte mit 147 Plätzen. 65 Plätze davon erfüllen noch nicht den Rechtsanspruch, interimsweise werden 22 der Kita-Kinder in einem Container betreut.

Da in Hochstadt ein Neubaugebiet mit 35 Wohneinheiten in Planung ist, wird der Bedarf nach Kita-Plätzen voraussichtlich noch steigen. Um den Rechtsanspruch für alle Kinder in der Ortsgemeinde zu erfüllen, soll deshalb eine neue Kita mit sechs Gruppenräumen für bis zu 150 Plätzen gebaut werden.

Eine Fläche für eine mögliche Erweiterung ist vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,3 Millionen Euro. Die Mitglieder des Kreisausschusses haben in ihrer jüngsten Sitzung einhellig einem Kreiszuschuss von rund 658.000 Euro zugestimmt. „Das ist ein wichtiger Beschluss für Hochstadt“, betonte Landrat Dietmar Seefeldt im Ausschuss. Die zu erwartende Zuwendung vom Land Rheinland-Pfalz beläuft sich auf 425.000 Euro, sodass die Ortsgemeinde Kosten in Höhe von rund 6,26 Millionen Euro zu tragen hat.

Früherer Baubeginn in Venningen
In Venningen stehen aktuell 50 Plätze in der katholischen Kindertagesstätte zur Verfügung. Davon erfüllen zehn Plätze nicht den Rechtsanspruch.

Da auch in der Ortsgemeinde ein Neubaugebiet mit 45 Bauplätzen geplant ist, könnte der Bedarf in den kommenden Jahren noch steigen. „Vor Ort war diskutiert worden, wie man mit dem möglichen Mehrbedarf durch das Neubaugebiet umgeht. Man hat sich entschieden, nach jetzigem Bedarf für 50 zukunftsfähige Plätze die Kita umzubauen und zu erweitern“, sagte Erster Kreisbeigeordneter und für das Jugendamt zuständiger Dezernent Georg Kern
im Kreisausschuss.

Die bestehende Einrichtung soll dann gegebenenfalls in einem nächsten Schritt weiter ausgebaut werden, sofern durch das Baugebiet zusätzliche Plätze erforderlich werden, um für 50 Plätze den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Der Kreisausschuss wurde in seiner jüngsten Sitzung darüber informiert, dass die Ortsgemeinde Venningen mit Vorlage der Bauanträge darum gebeten hat, einem vorzeitigen Baubeginn zuzustimmen.

Da der Ausbau dringlich ist, hat das Kreisjugendamt der Ortsgemeinde zugesichert, dass bereits mit der Baumaßnahme begonnen werden darf, noch bevor ein konkreter Förderbescheid erteilt wurde. Auf die Förderbescheide wirkt sich der vorzeitige Baubeginn indes nicht nachteilig aus. Im Fokus steht das gemeinsame Interesse von Ortsgemeinde und Landkreis, die Bauarbeiten zügig umzusetzen.

Der Bauantrag wurde bereits geprüft. Über die Gewährung und die Höhe des beantragten Zuschusses soll der Kreisausschuss in seiner Sitzung am kommenden Montag beraten und beschließen.

In einem zweiten Schritt – sofern die 50 Plätze nicht mehr ausreichend sind – soll die Kita um bis zu 25 weitere Plätze erweitert werden.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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