Edesheimer Winzerinnen und Winzer schließen sich in neuer Aufbaugemeinschaft zusammen

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Eine Aufbaugemeinschaft im Weinbau ist dazu da, in einem festgelegten Aufbaugebiet
beziehungsweise in einem jeweiligen Aufbauabschnitt den planmäßigen Wiederaufbau von Rebflächen nach produktions-, arbeits- und absatzwirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzubereiten und durchzuführen.

In Edesheim wird nun eine solche Aufbaugemeinschaft gegründet, die die gesamte
Weinbergsfläche der Gemarkung Edesheim umfasst. Die Gründungsversammlung findet am Montag, 11. Dezember, um 18 Uhr in der Gemeinde Halle in Edesheim, Jahnstraße 9, statt. Alle Eigentümer, Winzerinnen und Winzer, die Rebflächen in der Gemarkung Edesheim besitzen oder bewirtschaften, sind dazu eingeladen. Sie sind auch stimmberechtigt. Zuhörende sind ebenfalls willkommen.

Bereits ab 17 Uhr werden die Stimmen der Beteiligten erfasst. Die angehenden Mitglieder  werden gebeten, vor Beginn der Versammlung vor Ort ihren gesamten Weinbergsbesitz im Aufbaugebiet zu Protokoll zu geben, damit die Abstimmung gemäß der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden kann. An den Abstimmungen teilnehmen kann nur, wer seine Fläche in geeigneter Form nachweist.

Eigentümer, die nicht selbst bewirtschaften, können ihre Fläche zum Beispiel mit einem Kataster- oder Grundbuchauszug nachweisen. Bewirtschafter legen die Änderungsmeldung zur aktuellen EU- Weinbaukartei vor (nicht die Mitteilung zum Gesamthektarertrag).

Jedes Mitglied erhält die in der Satzung festgelegte Stimmanzahl. Die Anzahl ist auf die Rebfläche bezogen, die ein Mitglied innerhalb des Aufbaugebiets der Aufbaugemeinschaft besitzt oder nutzt. Für ein Grundstück kann ein Stimmrecht nur einmal einheitlich ausgeübt werden. Bei Pachtverhältnissen kann folglich je nach Vereinbarung entweder der Pächter oder der Verpächter das Stimmrecht ausüben.

Jedes Mitglied kann sich durch den Ehepartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie oder durch eine im ständigen Dienst der oder des Vertretenen beschäftigte Person vertreten lassen, soweit diese persönlich bekannt sind. Andernfalls benötigen sie eine schriftliche Vollmacht.

Anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht oder ihre Stimmen nicht an andere Personen abtreten.

Weitergehende Informationen inklusive Tagesordnung gibt es im Amtsblatt Nr. 61 unter
https://www.suedliche-weinstrasse.de/aktuelles/amtsblatt/

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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