Dran denken: Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe bis spätestens 15. März bei Kreisverwaltung einreichen

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Kinder und Jugendliche, die im kommenden Schuljahr 2023/2024 die Klassen 5 bis 13 einer
allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule (die Berufsfachschule I und II oder die Höhere Berufsfachschule) besuchen werden, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Noch bis 15. März können Anträge für die unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden.

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Schulbuchausleihe:

Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler am Trifels, Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, Realschule plus und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Pamina-Schulzentrum Herxheim, Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule Edenkoben, Gymnasium Edenkoben, Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach sowie Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße mit den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben.

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr). Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) wurden Anfang Januar über die Schulen die entsprechenden Anträge verteilt. Diese Anträge können bis spätestens 15. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die
nachstehenden Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet.

Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise eines Elternteiles mit Lebenspartner leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 26.500 Euro, bei zwei Kindern 30.250 Euro, bei drei Kindern 34.000 Euro sowie bei vier Kindern 37.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 22.750 Euro, bei zwei Kindern 26.500 Euro, bei drei Kindern 30.250 Euro sowie bei vier Kindern 34.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich auch hier die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten zum Schulbuchportal im Mai über die Schulen verteilt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter
www.LMF-online.rlp.de.

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