Ernteversicherungen im Weinsektor 2022

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Winzerinnen und Winzer können seit diesem Jahr einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent zu der für Mehrgefahrenversicherungen gezahlten Prämie, jedoch höchstens 300 Euro je Hektar, aus dem EU-Programm erhalten. Anträge auf Unterstützung können bis zum 15. April 2022 mit dem entsprechenden Formular bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

Dabei können Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag nicht gewährt werden. Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Die Risiken müssen in einem Vertrag (sog. Kombivertrag) versichert sein.

Bezuschusst werden Prämienzahlungen, die bis spätestens 30. Juni des Jahres, für das die Unterstützung beantragt wird, erfolgt sind. Für jeden Versicherungsvertrag ist ein separater Antrag auf Unterstützung zu stellen. Darüber hinaus ist der Kreisverwaltung bis spätestens 10. Juli 2022 ein Versicherungsnachweis über das Bestehen der Mehrgefahrenversicherung unter Angabe der Betriebsnummer (BNR) vorzulegen.

Das Antragsformular sowie das Merkblatt mit detaillierten Informationen und Erläuterungen zum Verfahren finden Sie ab sofort unter  https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung/

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie im Referat Landwirtschaft und Weinbau bei Herrn Schultz, telefonisch unter 06341 / 940 371, per Fax 06341 / 940 7 371 oder via E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.

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