Spendenkonto „Weinregion für Weinregion – Südpfalz hilft dem Ahrtal“: Steuerliche Erleichterungen für Spendende

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Angesichts der verheerenden Lage nach der Unwetterereignissen im Norden von Rheinland-Pfalz haben die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Südpfalz, Bernd Jung, in dieser Woche ein Spendenkonto eingerichtet. Für Spendende greifen steuerliche Erleichterungen des Finanzministeriums bis zum 31. Oktober 2021. 

Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen hat ab sofort Hilfsmaßnahmen im steuerlichen Bereich eingeleitet, um unbillige Härten zu vermeiden und den Geschädigten entgegenzukommen. Auch für Spenden und Spendenaktionen sieht das Finanzministerium steuerliche Erleichterungen vor. So genügt unter anderem als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist damit nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch dennoch ausgestellt werden. 

Unter dem Slogan „Weinregion für Weinregion – Südpfalz hilft dem Ahrtal“ rufen Seefeldt, Brechtel und Hirsch zum Spenden auf: „Die Menschen in den betroffenen Gebieten brauchen dringend unsere Unterstützung. Bitte helfen Sie mit, es zählt jeder Euro. Die Spenden werden vollständig weitergeleitet und kommen dort an, wo die Not am größten ist“, so die Verwaltungschefs, die allen Menschen danken, die sich an der Spendenaktion beteiligen. 

Spenden sind unter dem Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ beim Konto der Sparkasse Südpfalz, IBAN: DE87 5485 0010 1700 2446 66, BIC: SOLA DES1 SUW möglich. Empfänger ist der Landkreis Südliche Weinstraße. 

Den Erlass des Ministeriums der Finanzen und weitere Details zu den steuerlichen Erleichterungen sind unter https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-16_RP_Katastrophenerlass.pdf zu finden. Für Rückfragen steht das jeweilige örtlich zuständige Finanzamt gerne zur Verfügung. 

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, der Stadt Landau in der Pfalz und der Sparkasse Südpfalz.

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