Pauschale für Integrationskosten: Kreistag beschließt Verteilung an Verbandsgemeinden

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In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag Südliche Weinstraße beschlossen, nach welcher Quote die Integrationspauschale des Bundes für 2020 an die Verbandsgemeinden verteilt wird. Es handelt sich um eine Gesamtsumme von 324.658,57 Euro. Der Landkreis behält nach dem Beschluss die Hälfte des Betrags. Die andere Hälfte geht an die sieben Verbandsgemeinden, jeweils anteilig nach Einwohnerzahlen. „Wir machen wieder halbe-halbe“, fasste Landrat Dietmar Seefeldt in der Kreistagssitzung zusammen.
Im Zusammenhang mit der Integration von Asylbegehrenden, Asylberechtigten und anderen aufgenommenen ausländischen Personen entstehen den Kommunen in Deutschland Kosten. Um diese Kostenlast bei den Kommunen zu reduzieren, zahlt der Bund die sogenannte Integrationspauschale. Ausgezahlt wird diese Pauschale über die Länder an die Landkreise und kreisfreien Städte – diese wiederum beschließen, wie das Geld an die Gemeinden weitergegeben wird. 

Entsprechend der Einwohnerzahlen (Stichtag 30.09.2020) erhält die Verbandsgemeinde Annweiler 24.514,13 Euro, die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 35.318,78 Euro, die Verbandsgemeinde Edenkoben 29.862,83 Euro, die Verbandsgemeinde Herxheim 22.329,72 Euro, die Verbandsgemeinde Landau-Land 19.913,38 Euro, die Verbandsgemeinde Maikammer 11.841,06 Euro und die Verbandsgemeinde Offenbach 18.549,39 Euro. 

Die Verteilung von 50 Prozent der Integrationspauschale an die Verbandsgemeinden entspricht dem Vorgehen der vergangenen Jahre. Unter anderem in den Bürgermeisterdienstbesprechungen war die Vorgehensweise zuvor abgestimmt worden. 

Weiterhin hat der Kreistag beschlossen, dass die jetzt bei der Verteilung zum Tragen gekommenen Kriterien grundsätzlich auch für weitere Integrationspauschalen beziehungsweise deren Weiterleitung genutzt werden sollen. Ausnahmen oder Anpassungen kann künftig der Kreisausschuss beschließen.

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