Änderungen bei den WertstoffWirtschaftszentren in 2021 Was ist neu, vor allem bei Anlieferungen von Bauschutt und Grünabfall?

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Neben den bereits bekanntgegebenen Senkungen bei den Gefäßgebühren für Rest- und Biomüll ändern sich ab 2021 sowohl Preise bei den Anlieferungen an die WertstoffWirtschaftszentren (WWZ) Nord (bei Edesheim) und Süd (bei Billigheim-Ingenheim) als auch Anlieferungsmodalitäten bei Bauschutt und Grünabfällen, wie der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft mitteilt:

Für Anlieferungen von Restmüll (neu: 400,30 €/t) und Bioabfall (neu: 33,00 €/t) werden weiterhin Gebühren auf Grund der Benutzungsgebührensatzung erhoben.
Für die anderen Wertstoffe gelten privatrechtliche Entgelte, die in einem Preisblatt sowohl als Aushang auf den WWZ ersichtlich sind als auch auf der Homepage des Eigenbetriebes veröffentlicht werden.

Hintergrund ist die gesetzliche Bestimmung des § 2 b Umsatzsteuergesetz über die Umsatzsteuer für Leistungen der öffentlichen Einrichtungen im Bereich der Wertstoffwirtschaft; die Leistungen für Annahme z.B. von Bauschutt und gewerblichen Grünabfällen können auch von Dritten erbracht werden und sind daher als Betriebe gewerblicher Art auch von der öffentlichen Hand zu organisieren. Im Vorgriff auf die ab 2023 darauf zu erhebende Mehrwertsteuer wurden die Entgelte für die Annahme dieser Wertstoffe in einem Preisblatt zusammengefasst, das kurzfristig an die marktwirtschaftliche und jeweilige vertragliche Situation angepasst werden kann.

Für den Bauschutt bedeutet dies neben einer Anpassung an übliche Marktpreise auch eine Änderung bei der Anlieferung:

Unbelasteter, wiederverwertbarer Bauschutt, bestehend aus Natur- oder Ziegelsteinen, Beton (max. 60 cm Kantenlänge), Dachziegel, Pflastersteine, Gehweg und Terrassenplatten sowie feinem Mörtel oder Putzresten kann für 33,00 €/t abgegeben werden.
Von diesem Bauschutt getrennt angeliefert werden müssen Abfälle aus keramischen Bestandteilen wie z.B. Waschbecken, Porzellan, Toiletten und keramische Fliesen, die einen Preis von 135,00 €/t verursachen. Für denselben Preis -aber ebenfalls getrennt von den bereits genannten Materialien – anzuliefern sind Gas- und Porenbetonsteine (Ytong), Leichtbaustoffe aus Stein oder Gips sowie Bimssteine. Von dieser Trennung der mineralischen Stoffe verspricht man sich eine bessere und effizientere Verwertung.

Bei den Grünabfällen verbleibt es bei der kostenfreien Anlieferung aus Privathaushalten, allerdings ist die Menge auf 3 cbm pro Anlieferer und Woche begrenzt.
Zum einen können private Grünabfälle nur dann kostenfrei angenommen werden, wenn sie erkennbar von Privatpersonen angeliefert werden. Sämtliche Anlieferungen von gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, unabhängig von der Herkunft der Grünabfälle, müssen dagegen mit einem Entgelt von 19,00 €/cbm berechnet werden.
Zum anderen ist es wichtig, dass die Zusammensetzung der Anlieferung nur aus Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt besteht, um auch weiterhin kostenlos abgegeben werden zu können. Dann ist auch eine Anlieferung bei einer der fünf weiteren Grünabfallannahmestellen im Landkreis möglich.

Alle anderen organischen Abfälle, im Wesentlichen Rasenschnitt, Laub, Gartenabfälle sowie Abfälle der Essenszubereitung, zählen zu Bioabfällen, für die entweder günstige Biomüllgefäße genutzt werden oder die ausschließlich bei den WWZ zu einer Gebühr von 33,00 €/t abgegeben werden können.

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