Lockerungen in der Gastronomie und Freizeit

87

Ab 10.06.2020 gelten im Land RLP weitere Lockerungen.
Die Reservierungspflicht in der Gastronomie entfällt. Kontakterfassung bleibt allerdings bestehen. Es darf bis 24 Uhr geöffnet bleiben und dann dürfen sich auch wieder mehr Menschen an einem Tisch aufhalten: 10 Personen, egal aus wie vielen Haushalten oder auch mehr Personen, sofern sie auch nicht mehr als 2 Haushalten kommen.
Veranstaltungen im Außenbereich und auch im Innenbereich sind unter Auflagen wieder möglich. Busreisen werden wieder erlaubt. Alle diese Lockerungen sind nur möglich unter den aktuellen Auflagen, die auf der Seite des Landes rlp.de zu finden sind.
Weitere Details sind auf unserer Webseite zu finden:
www.garten-eden-pfalz.de

- Werbeanzeige -