Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz: Stadt Landau erreichen viele Fragen – Infos u.a. auf städtischer Internetseite – Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt

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Seit Montag, 27. April, gilt auch in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht. Viele Menschen sind aber noch verunsichert, wo und wann sie eine Maske tragen müssen. Die Stadt Landau hat die FAQ auf ihrer Internetseite um einen kurzen Fragenkatalog zur Maskenpflicht ergänzt. Dieser findet sich ab sofort auf www.landau.de/corona. Die wichtigsten Informationen in Kürze:

• Masken müssen beim Einkaufen in Geschäften sowie in Bus und Bahn getragen werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie auch sonst im öffentlichen Raum zu tragen.

• Wer muss keine Maske tragen? Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, denen das Tragen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht zuzumuten ist, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

• Eine Ausnahme besteht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Trennvorrichtungen, vorhanden sind.

• Wo bekomme ich eine Maske? Es gibt auch „offline“ ein breites Angebot an Alltagsmasken, etwa in vielen Landauer Geschäften. Gute Anlaufstelle ist zudem die Landauer Maskenbörse unter www.landau.de/maskenbörse, die von der Stadt Landau gemeinsam mit dem DRK und ehrenamtlichen Näherinnen und Nähern um Sabine Gerstner betrieben wird. Sie verteilt kostenlos selbstgenähte Alltagsmasken, besonders auch an ältere und kranke Menschen, die das Haus nicht verlassen dürfen oder können.

• Die Maskenpflicht erfüllt aber auch, wer anstelle einer Maske einen Schal über Mund und Nase zieht.

• Ganz wichtig: Das Tragen einer Maske entbindet nicht von den beiden wichtigen Regeln Abstand halten und Hygienevorschriften befolgen.

Die Einhaltung der Maskenpflicht in Landauer Geschäften, Banken, Sparkassen, Apotheken, Tankstellen, Baumärkten etc. wird vom städtischen Ordnungsamt stichprobenartig kontrolliert. Bislang kam es zu wenigen Verstößen.

Die Stadt Landau weist aus gegebenem Anlass aber darauf hin, dass die Maskenpflicht laut Landesverordnung auch für den Wochenmarkt gilt, obwohl dieser unter freiem Himmel stattfindet. Wer das Marktgelände betritt, auch ohne etwas zu kaufen, ist angehalten, zum Schutz der Mitmenschen Mund und Nase zu bedecken. Ab Samstag, 2. Mai, informieren entsprechende Schilder über die Maskenpflicht.

Hilfreiche Links zur Maskenpflicht sind www.corona.rlp.de, wo sich u.a. die geltende Landesverordnung findet, sowie www.bfarm.de, die offizielle Seite des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte, mit Tipps zu unterschiedlichen Masken und wie diese benutzt sowie gereinigt werden können.

Schutzschirm für Vereine und Organisationen: Landauer OB Hirsch begrüßt Initiative des Landes – Anträge für städtisches Hilfspaket „Miteinander in Landau“ noch bis Dienstag, 5. Mai, möglich

Die Corona-Krise verändert alle Bereiche unseres Lebens und bedroht nicht nur die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen, sondern hat auch gravierende Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur. So sind zahlreiche Vereine und Initiativen in akuter Finanznot und benötigen dringend Unterstützung. Neben dem Hilfspaket „Miteinander in Landau“, das die Stadt vor wenigen Wochen geschnürt hat, können Vereine und Organisationen jetzt zusätzlich von einem landesweiten Schutzschirm profitieren. Anträge für das Hilfsprogramm der Landesregierung können ab Montag, 4. Mai, gestellt werden.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch begrüßt die Initiative des Landes und ruft die Landauer Vereine dazu auf, auch diese Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen. „Das Ehrenamt hat viele Gesichter und bildet auch in Landau den oft zitierten Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält“, betont der Stadtchef. „Ohne die zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen wäre das Miteinander in unserer Stadt nicht denkbar.“ Aus diesem Grund sei es wichtig, alles zu tun, um das Ehrenamt besonders in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.

Das landesweite Hilfsprogramm läuft bis 31. Dezember 2020. Anträge können unbürokratisch online gestellt werden. Alle Informationen sind ab Montag, 4. Mai, auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter www.wir-tun-was.de abrufbar.

Das städtische Hilfspaket richtet sich an:

• ehrenamtliche Initiativen, die sich mit Hol-, Bring- und Lieferdiensten für besonders durch die Pandemie gefährdete Menschen engagieren,

• Vereine aus den Bereichen Kunst, Sport oder Soziales, die insbesondere durch veränderte, nicht-kommerzielle Angebote einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten,

• Organisationen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes wie das DRK oder die Feuerwehr, die sich mit Helferinnen und Helfern sowie Material in den Dienst der Allgemeinheit stellen,

• Organisationen und freie Träger, die Hilfs- und Beratungsangebote für Familien, etwa bei häuslicher Gewalt, anbieten,

• Vereine und Initiativen der freien Kulturszene, die von der Corona-Krise betroffen sind

• und Härtefälle, insbesondere Einrichtungen und Institutionen, die nicht in anderen Zuschussprogrammen berücksichtigt werden. 

Anträge finden sich auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/zuschussprogramm. Diese müssen bis spätestens 5. Mai bei der städtischen Wirtschaftsförderung vorliegen. Weitere Informationen erteilt das Team um Wirtschaftsförderer Martin Messemer unter 0 63 41/13 20 02 bzw. jasmin.seither@landau.de.

Bildunterschrift: „Miteinander in Landau“: Diesen Titel trägt das städtische Hilfspaket für Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie freie Kulturszene. (Quelle: Stadt Landau)

Pressemitteilungen der Stadt Landau in der Pfalz.

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