Was ändert sich konkret vor Ort? Stadt Landau setzt neue Landesverordnung zur Lockerung der Corona-Beschränkungen um – Städtische Einrichtungen bereiten sich auf Wiedereröffnung vor – Hirsch: „Auch Gastronomie braucht zeitnahe Lockerungen für Außenflächen!“

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Auf Basis der am Freitagabend veröffentlichten Landesverordnung hat die Stadt Landau mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen für Wirtschaft und Gesellschaft in der Corona-Krise begonnen. Oberbürgermeister Thomas Hirsch betont: „Die neuen Festlegungen sind nicht durchgängig konsequent, das ist aber das Ergebnis der schwierigen Abwägung und Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern – und wir befinden uns in einer belastenden Lage, für die es keine Musterlösung gibt.“

Landaus OB plädiert daher besonders in der aktuellen Situation für Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. „Die Infektionsgefahr wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Die in Aussicht gestellten Lockerungen sind kein Freibrief, um zu einem «normalen Leben» wie vor der Krise zurückzukehren. Wir müssen weiter die Gemeinschaft im Kampf gegen das Virus bewahren, uns gegenseitig helfen und uns an die Empfehlungen der Fachleute halten: Bleiben Sie möglichst zuhause, wahren Sie Abstand und nutzen Sie Mundmasken als zusätzlichen Schutz“, so der Appell des Stadtchefs, der über die wichtigsten Auswirkungen die Stadt Landau betreffend informiert:

Ab Montag, 20. April, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Laut Landesregierung ist es auch zulässig, dass größere Geschäfte einen Teil ihrer Fläche abtrennen. Es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. U.a. ist nur eine Kundin bzw. ein Kunde pro 10 Quadratmeter Fläche erlaubt. Die Geschäfte haben beispielsweise durch entsprechende Einlasskontrollen hierfür Sorge zu tragen.

Vorerst weiter geschlossen bleiben etwa Bars, Clubs, Kneipen und Diskotheken, Theater und Museen, Kinos und andere Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Kosmetiksalons. Auch die Spielplätze werden noch nicht geöffnet. Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Baumärkte, der Großhandel sowie Zeitungsgeschäfte bleiben wie bisher geöffnet. Ebenfalls öffnen dürfen der Fahrrad- und der Autohandel, Autowaschanlagen sowie Buchhandlungen.

Friseure sollen nach der Bund-/Länder-Festlegung ab 4. Mai wieder öffnen können. Dazu ist derzeit allerdings noch keine konkrete Landesregelung getroffen. Landaus OB hat aufgrund verschiedener Anfragen das Land um eine klarstellende Bekanntmachung gebeten.

Bei Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben bleiben die Regelungen unverändert: Diese dürfen nicht zu touristischen Zwecken betrieben werden, die Beherbergung von Geschäftsreisenden ist jedoch erlaubt.

Der Zoo Landau wird zeitnah wieder öffnen, aus organisatorischen Gründen allerdings noch nicht direkt am Montag, 20. April. Auch hier schreibt die Landesverordnung strenge Zutrittskontrollen und die Einhaltung der Hygieneanforderungen vor. Zoo und Ordnungsamt prüfen aktuell noch, wie dies am besten umzusetzen ist.

Die Stadt Landau wird das Stadion sowie den Sport- und Freizeitcampus voraussichtlich im Laufe des Montags, 20. April, wieder öffnen. Zulässig ist aber nur die sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts. 

Landesweit dürfen Bibliotheken und Archive wieder öffnen. In der Stadtbibliothek Landau dauern die umfangreichen Sanierungsarbeiten jedoch noch bis voraussichtlich Mitte Mai an. Wann das Stadtarchiv unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen kann, entscheidet sich zeitnah.

Die Dienstgebäude der Stadtverwaltung wie beispielsweise das Rathaus bleiben für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Jedoch sind bei einigen Dienststellen ab Montag, 20. April, persönliche Termine vor Ort nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Nähere Informationen finden sich auf www.landau.de direkt auf der Startseite.

Der Landauer Wochenmarkt zur Versorgung der Bevölkerung mit frischen und regionalen Lebensmitteln findet unverändert dienstags und samstags statt. Samstags wird vorerst der erstmals am Ostersamstag erprobte, „entzerrte“ Aufbau der Verkaufsstände angewendet.

Großveranstaltungen wie der Landauer Sommer und wohl auch die Weinfeste in den Stadtdörfern werden in diesem Jahr nicht stattfinden können. Ob und wann ersatzweise größere Veranstaltungen im Herbst durchgeführt werden können, entscheidet sich je nach Infektionslage. 

Ab Montag, 20. April, ist auch in Landau der Straßenverkauf von Eis wieder zulässig. Die Innen- und Außengastronomie von Eisdielen und Eiscafés bleibt jedoch geschlossen.

Der städtische Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) bereitet aktuell die vollständige Öffnung des Wertstoffhofs für den 4. Mai vor. In der Woche ab dem 20. April sammelt der EWL mit der regulären Bioabfallsammlung zusätzlich kostenlos gebündelte Zweige und Äste. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite www.ew-landau.de.

Stadtspitze und Stadtverwaltung werden die weitere Entwicklung kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bei Bedarf anpassen. Jeweils aktuelle Informationen finden sich unter www.landau.de/corona. Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Auslegungshilfe können unter www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen eingesehen werden.

Für künftige Lockerungen hat Landaus OB vor allem eine weitere Branche im Blick: „Für die Gastronomie bedarf es baldmöglichst weiterer Lockerungen. Dies ist zum einen aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Betriebe notwendig; zum anderen sollte es bei warmen Temperaturen möglich sein, Außenflächen zu nutzen, um Abstandsgebote einzuhalten“, so der OB, der sich auf unterschiedlichen Ebenen für gastronomische Betriebe einsetzt.

Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.

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