Steuerlich Hilfen in der Corona-Krise

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Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben heute gemeinsam ein steuerliches Hilfspaket zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie finanziell Betroffenen in Kraft gesetzt. „Wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

Das Hilfspaket sieht vor, dass Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen können. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen. Diese steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres.

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter waren auch in der vergangenen Woche für die wirtschaftliche Auswirkung der Corona-Krise sensibilisiert und haben bei der Entscheidung über Billigkeitsanträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig angewendet. Das nun verabschiedete bundeseinheitliche Hilfspaket greift die in Rheinland-Pfalz bereits getroffenen Regelungen auf.

„Es ist in der aktuellen Situation wichtig und richtig, dass die Länder und der Bund gemeinsam an einem Strang ziehen und den Betroffenen auch im Steuerverfahren Unterstützung anbieten“ so Ministerin Ahnen. „Die Corona-Krise stellt das Land und seine Bürgerinnen und Bürger vor eine neue Situation und vor große finanzielle Herausforderungen. Deswegen müssen wir bedürftige Unternehmen und Privatpersonen auch steuerlich unterstützen.“

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen. Es wird daran gearbeitet, den Betroffenen zeitnah Antragsvordrucke zur Verfügung zu stellen, die auch auf der Homepage des Landesamtes für Steuern abrufbar sein werden.

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