Ab dem 15. September können erneut Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 und in den Folgejahren gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hin.
Die Antragsfrist endet am 30. September. Somit wird in diesem Jahr den Winzerinnen und Winzern ein zusätzlicher Antragszeitraum angeboten, um der aktuellen Lage im Weinbau Rechnung zu tragen. „Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen.
Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen“, erläutert Landrat Dietmar Seefeldt.
Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen, also ungenutzten „Wingertsflächen“ werden.
Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die
Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert. In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung in
Folgejahren geplant ist.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen
dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrags Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahrs erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden
Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Wichtig: Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag im Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz online auszufüllen, erreichbar auch über die Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2026.
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über „Neuregistrierung“ ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.
Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar, unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/
Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Februar 2026 durch die Kreisverwaltung.
Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau, unter Telefon 06341 940-371, Fax 06341 940-7371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße