In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft etabliert.
Dieses Verfahren biete die Möglichkeit, zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abzusuchen und vor dem sogenannten Mähtod zu retten.
Die Abteilung „Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau“ der Kreisverwaltung SÜW weist in diesem Zusammenhang auf eine Fördermöglichkeit des Ministeriums hin, wonach die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik bezuschusst werden kann: Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 4000 Euro gibt es pro Drohne an Fördermitteln.
Je Antrag wird die Anschaffung von einer einzigen Drohne gefördert. Ein Antrag ist bis einschließlich 17. Juni 2025 über das Förderportal des Bundes unter http://www.ble.de/rehkitzrettung zu stellen.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.
Der Einsatz solcher Drohnen zur Wildtierrettung, insbesondere Rehkitzrettung, stellt nach Angaben des Ministeriums aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren wie Vergrämung oder Begehung dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender sei. Ziel der Förderung ist, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod bei der Mahd zu schützen.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße