Jetzt Rodungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2026 stellen – Förderung wird erhöht

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Ab dem 2. Mai können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für
Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 2. Juni. Um die Betriebe besser zu unterstützen, sollen die Sätze um 20 Prozent erhöht werden, so das rheinland-pfälzische Weinbauministerium.

Die Erhöhung solle für die Pflanzung 2026 wirksam werden. Landrat Dietmar Seefeldt betont: „Ich begrüße es, dass das Ministerium angekündigt hat, dass die Fördersätze
anzuheben.“

In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden.

Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten beziehungsweise Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden. Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können dem Merkblatt im Internet unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ entnommen werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antra g Teil 1 angezeigt wurde. Wichtig: Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag im Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz online auszufüllen, erreichbar auch über die Webseite der Kreisverwaltung unter
www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2026.

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über „Neuregistrierung“ ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar, unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellerinnen und -steller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung.

Weitere Informationen und Auskünfte gibt das Referat Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Ansprechpartner ist Torsten Schultz, telefonisch unter 06341 940 371, per Fax an 06341 940 7371 oder E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de erreichbar.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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