Führerscheinumtausch: Antragstellung ab sofort auch bei Verbandsgemeindeverwaltungen möglich

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Im Rahmen des Führerscheinumtauschs wird nun im Landkreis Südliche Weinstraße ein neuer Service angeboten. Ab sofort ist es möglich, dass Anträge auf Umstellung des Führerscheines im Rahmen des sogenannten Zwangsumtauschs ab sofort auch bei den Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis gestellt werden.

„Damit besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auch diese Dienstleistung ‚vor Ort‘ bei den jeweiligen Bürgerbüros zu beantragen und der oftmals weitere Weg zur Kreisverwaltung kann entfallen“, so Landrat Dietmar Seefeldt. Es seien zunächst öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Kommunen getroffen worden, um die Antragstellung in den Verbandsgemeindeverwaltungen zu ermöglichen.

Die Antragstellung erfolgt unter Vorlage des alten Führerscheines, eines Identitätsnachweise (in der Regel Pass oder Ausweis) und eines aktuellen, biometrischen Lichtbildes. Die Bearbeitungszeit ist individuell verschieden und hängt insbesondere vom Ort der ausstellenden Behörde ab, da, falls keine Karteikartenabschrift vorliegt, die Führerscheindaten zunächst von dort angefordert werden müssen.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich den neuen Führerschein direkt nach Hause schicken zu lassen, so dass ein weiterer Gang zur Behörde für die Abholung gespart werden kann. Hierzu wird der alte Führerschein entwertet, für die Übergangszeit aber mit einem Hinweis auf eine beschränkte Gültigkeit versehen. „Damit werden effektiv Ressourcen geschont und die Verwaltungsprozesse weiter optimiert“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Nachdem der erste Umtauschzyklus der Geburtsjahre 1953 – 1958 zwischenzeitlich abgelaufen ist, sind nunmehr auch die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 umzutauschen und zwar bis zum 19. Januar 2023. Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ist die Umtauschfrist ein Jahr später. Für die Geburtsjahrgänge ab 1971 verlängert sich die Frist jeweils um ein weiteres Jahr.
Für die Jahrgänge vor 1953 liegt die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033.

Wer bereits einen Kartenführerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss unabhängig vom Geburtsjahr frühestens zum 19. Januar 2026 umstellen. Hier richten sich die Umtauschfristen nach den Ausstellungsdaten der Führerscheine.

Ausstellungsdatum Umtauschfrist
1999-2001 19.Januar 2026
2002-2004 19.Januar 2027
2005-2007 19.Januar 2028
2008 19.Januar 2029
2009 19.Januar 2030
2010 19.Januar 2031
2011 19.Januar 2032
2012-18.01.2013 19.Januar 2033

Nach dem 18. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind mit einem Ablaufdatum versehen und müssen nach 15 Jahren getauscht werden.

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