Terminvereinbarung ab morgen möglich: Maikammerer können in Neustadt geimpft werden

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Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Maikammer können sich im Impfzentrum in Neustadt impfen lassen. Die Zusage des Landes ist heute bei der Kreisverwaltung eingegangen. Landrat Dietmar Seefeldt begrüßt die kurzfristige Zusage aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium und dankt Oberbürgermeister Marc Weigel, der sich ebenfalls für eine schnelle Umsetzung eingesetzt hat.

„Ich bin froh, dass wir für die Menschen aus der Verbandsgemeinde Maikammer eine wohnortnahe Lösung finden konnten. Mit der finalen Zusage können sich Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Maikammer zukünftig im Impfzentrum in Neustadt an der Weinstraße impfen lassen. Mein Dank gilt Oberbürgermeister Marc Weigel, der bereits bei unseren ersten Gesprächen seine Zustimmung für diese Verfahrensweise signalisiert hat“, so Landrat Dietmar Seefeldt. Eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Stadt Neustadt sei bereits auf den Weg gebracht worden. „Die erforderlichen Systemvorkehrungen von Landesseite werden heute vorgenommen, sodass Terminvereinbarungen für Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Maikammer ab morgen möglich sein werden“, betont der Kreischef.

Oberbürgermeister Marc Weigel erklärt: „Die Verbandsgemeine Maikammer und die Stadt Neustadt verbindet in vielen Bereichen bereits eine gute Zusammenarbeit. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir gerade in Anbetracht der großen Herausforderungen zusammenstehen und uns unterstützen.“

Dieses wohnortnahe Angebot für Menschen aus der Verbandsgemeinde Maikammer ergänzt das Angebot eines gemeinsamen Impfzentrums der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße, das ab 20. Februar in Landau betriebsbereit sein wird.
Die Terminvergabe für die Impftermine mit höchster Impf-Priorität kann entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de erfolgen. Eine Verlegung von Impfterminen, die bereits im Impfzentrum Wörth vereinbart wurden, ist leider nicht möglich, wie das Land Rheinland-Pfalz signalisiert hat.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

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