In der Corona-Krise: Hauptausschuss der Stadt Landau bewilligt außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 1 Million Euro

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Zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Hauptausschuss der Stadt Landau jetzt ein erstes überplanmäßiges Budget von zunächst bis zu 1 Million Euro bereitgestellt. Dem städtischen Gremium war bereits zu Beginn der krisenhaften Entwicklung vom Stadtrat die Ermächtigung zu solchen Entscheidungen erteilt worden. Mit dem Geld werden von der Beschaffung von Desinfektionsmitteln oder Schutzausrüstungen bis zur Ausstattung der geplanten Notkrankenhaus-Strukturen unterschiedliche Maßnahmen finanziert.

Konkret hat der Ausschuss außerplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro für den Zivil- und Katastrophenschutz bereitgestellt und zudem den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit dem Landkreis Südliche Weinstraße dazu ermächtigt, bei Bedarf weitere Mittel in Höhe von 500.000 Euro in Anspruch zu nehmen.

Auch das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die kreisfreien Städte und Landkreise mit Sondermitteln für die Arbeit im Katastrophenschutz. „Alle staatlichen Ebenen arbeiten mit Hochdruck daran, die Corona-Infektion und deren medizinische und wirtschaftliche Auswirkungen zu bekämpfen. Danke für ein gutes Miteinander“, bekräftigt OB Thomas Hirsch. 

Corona-Virus: Stadt Landau weist auf mögliche Stundung von städtischen Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen hin

Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stellen auch Landauer Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Zur finanziellen Entlastung wurde vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen ermöglicht. Nach dem offiziellen Go des Hauptausschusses weist die städtische Wirtschaftsförderung nun erneut auf das Angebot hin und gibt zusätzliche Informationen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1) Die Möglichkeit der Beantragung einer zinslosen Stundung von städtischen Steuerforderungen bezieht sich auf die von Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch auf die Grundsteuer.

2) Bei der Antragstellung ist zu prüfen, inwieweit es sich tatsächlich um eine Forderung der Stadt Landau handelt. Im Antrag ist die Finanzadresse und eine entsprechende Begründung (z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der aktuellen Lage) anzugeben. Es reicht eine kurze E-Mail an die städtische Steuerabteilung unter josef.thomas@landau.de. Bei allen anderen Steuerforderungen muss mit dem Finanzamt in Kontakt getreten werden.

3) Die Gewerbesteuerforderungen werden bis zum 30. Juni zinslos gestundet.

4) Die aktuell festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen bleiben bestehen. Es wird lediglich die Fälligkeit verschoben. 

5) Für eine Herabsetzung der Vorauszahlungen muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. des zuständigen Ansprechpartners beim Finanzamt finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid. 

Die Corona-Bekämpfungsverordnung im Klartext: Stadt Landau weist auf Auslegungshilfe des Landes Rheinland-Pfalz hin

Ist das Sanitätshaus offen? Darf die Gärtnerei noch Blumen verkaufen? Und kann ich meine Pakete auf der Poststelle abholen? Seit Dienstag, 24. März, gilt die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die meisten Geschäfte und Einrichtungen sind daher geschlossen – aber eben nicht alle. Je länger die Corona-Krise andauert, desto mehr Zweifelsfälle ergeben sich im Alltag. Auf der Internetseite der Stadt Landau findet sich darum ab sofort die vom Land erstellte Auslegungshilfe zur Corona-Bekämpfungsverordnung, die genau aufschlüsselt, was offen ist und was nicht.

Wie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage steht die Auslegungshilfe auf der Startseite von www.landau.de unter Aktuelles zum Download bereit.

Bildunterschrift: Den Verordnungstext besser verstehen: Die Auslegungshilfe des Landes Rheinland-Pfalz ist ab sofort auf www.landau.de zu finden. (Quelle: Stadt Landau)

Pressemitteilungen der Stadt Landau in der Pfalz.

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